FAQ
Incoterms 2010 folgen in Kürze!
Incoterms 2000 (INternational COmmercial TERMS)

Übersicht:
E-Terms

EXW Ab Werk


F-Terms

FCA Frei Frachtführer
FAS Frei Längsseite Schiff
FOB Frei an Bord
C-Terms

CFR Kosten und Fracht
CIF Kosten, Versicherung und Fracht
CPT Frachtfrei
CIP Frachtfrei versichert

D-Terms

DAF Gelieferte Grenze
DES Geliefert ab Schiff
DEQ Geliefert ab Kai
DDU Geliefert unverzollt
DDP Geliefert verzollt
EXW - AB WERK

"Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort (d.h. Werk, Fabrikationsstätte, Lager usw.) zur Verfügung stellt, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes Beförderungsmittel verladen ist.
Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar, wobei der Käufer alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware von dem Gelände des Verkäufers verbunden sind, zu tragen hat.

Wenn die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer für das Verladen der Ware bei Abfahrt verantwortlich sein und die Gefahren und alle Kosten einer solchen Verladung übernehmen soll, dann sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Diese Klausel sollte nicht verwendet werden, wenn es dem Käufer nicht möglich ist, direkt oder indirekt die Exportformalitäten durchzuführen. Unter solchen Umständen sollte die FCA-Klausel verwendet werden, vorausgesetzt der Verkäufer ist damit einverstanden, dass er auf seine Kosten und Gefahr verlädt.
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FCA - FREI FRACHTFÜHRER

"Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort der Lieferung Folgen für die Verpflichtungen zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäufer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.

"Frachtführer" ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Benennt der Käufer für die Entgegennahme der Ware eine andere Person als den Frachtführer, hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dieser Person geliefert wird.
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FAS - FREI LÄNGSSEITE SCHIFF

"Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware von diesem Zeitpunkt an zu tragen hat.

Die FAS-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.

DIES BEDEUTET EINE UMKEHR GEGENÜBER FRÜHEREN INCOTERMSFASSUNGEN, DIE DEN KÄUFER VERPFLICHTETEN, DIE AUSFUHRFREIMACHUNG ZU ERLEDIGEN.

Sollten die Vertragsparteien jedoch wünschen, dass der Käufer die Ware zur Ausfuhr freimacht, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschifftransport verwendet werden.
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FOB - FREI AN BORD

"Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware über die Schiffsreling zu liefern, sollte die FCA-Klausel verwendet werden.
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CFR - KOSTEN UND FRACHT

"Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat.

Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über.

Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.

Die CFR-Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware über die Schiffsreling zu liefern, sollte die CPT-Klausel verwendet werden.
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CIF - KOSTEN, VERSICHERUNG UND FRACHT

"Kosten, Versicherung, Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat.

Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen.

Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIF-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen.

Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.

Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware über die Schiffsreling zu liefern, sollte die CIP-Klausel verwendet werden.
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CPT - FRACHTFREI

"Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu liefern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten.

"Frachtführer ist, wer sich durch einen Beförderungsvetrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Die CPT-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.
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CIP - FRACHTFREI VERSICHERT

"Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu liefern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten.

Bei der CIP-Klausel hat der Verkäufer jedoch auch die Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen.

Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämie.

Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIP-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen.

"Frachtführer ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Werden mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer für die Beförderung zum benannten Ort eingesetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist.

Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich der multimodalen Transports.
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DAF - GELIEFERT GRENZE

"Geliefert Grenze" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die zur Ausfuhr, aber nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer unentladen auf dem ankommenden Beförderungsmittel an der benannten Stelle des benannten Grenzorts zur Verfügung gestellt wird, jedoch vor der Zollgrenze des benachbarten Landes. Der Begriff "Grenze" schließt jede Grenze ein, auch die Grenze des Ausfuhrlandes. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die fragliche Grenze genau zu bestimmen und stets Stelle und Ort in der Vertragsklausel zu benennen.

Sollten die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer auf eigene Gefahren und Kosten für die Entladung der Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel verantwortlich sein soll, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, wenn die Ware an eine Landesgrenze geliefert wird. Soll die Lieferung im Bestimmungshafen, an Bord eines Schiffes oder auf dem Kai stattfinden, sollten die DES- oder DEQ-Klauseln verwendet werden.
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DES - GELIEFERT AB SCHIFF

"Geliefert ab Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat bis zur Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen. Falls die Parteien wünschen, dass der Verkäufer die Kosten und Gefahren der Entladung der Ware übernehmen soll, sollte die DEQ-Klausel verwendet werden.

Die DES-Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport auf einem Schiff in den Bestimmungshafen geliefert werden soll.
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DEQ - GELIEFERT AB KAI

"Geliefert ab Kai" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung auf den Kai verbunden sind, zu tragen. Die DEQ-Klausel verlangt von dem Käufer, dass er die Ware zur Einfuhr freimacht und er alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt.

DIES IST EINE UMKEHR GEGENÜBER VORHERIGEN INCOTERMSFASSUNGEN, DIE VERLANGTEN, DASS DER VERKÄUFER DIE IMPORTFREIMACHUNG VORNIMMT.

Wünschen die Parteien, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers alle oder Teile der bei der Einfuhr der Ware anfallenden Abgaben eingeschlossen werden, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Diese Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport zur Entladung von einem Schiff auf den Kai im Bestimmungshafen geliefert werden soll. Wünschen die Parteien jedoch, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers die Gefahren und Kosten des Verbringens der Ware vom Kai zu einem innerhalb oder außerhalb des Hafens befindlichen Ort (Lagerhaus, Terminal, Transportstation usw.) eingeschlossen werden, sollten die DDU- oder DDP-Klauseln verwendet werden.
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DDU - GELIEFERT UNVERZOLLT

"Geliefert unverzollt" bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren bis dorthin zu tragen mit Ausnahme, falls anwendbar, jeglichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst) für die Einfuhr in das Bestimmungsland. Dieser "Zoll" ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.

Wünschen die Parteien, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige der bei der Einfuhr der Ware fälligen Kosten trägt, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DES- oder DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord eines Schiffes oder auf dem Kai stattfinden soll.
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DDP - GELIEFERT VERZOLLT

"Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren bis dorthin zu tragen einschließlich, falls anwendbar, jeglichen für die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderlichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst).

Während die Klausel EXW die Mindestverpflichtung des Verkäufers darstellt, enthält die DDP-Klausel seine Maximalverpflichtung.

Diese Klausel sollte nicht verwendet werden, wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, entweder direkt oder indirekt die Einfuhrbewilligung zu beschaffen.

Wünschen die Parteien jedoch, dass von den Verpflichtungen des Verkäufers bestimmte bei der Einfuhr der Ware anfallenden Abgaben (wie z.B. Mehrwertsteuer) ausgeschlossen werden, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Wünschen die Parteien, dass der Käufer alle Gefahren und Kosten der Einfuhr trägt, sollte die DDU-Klausel verwendet werden.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DES- oder DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord eines Schiffes oder auf dem Kai stattfinden soll.
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